Familienrecht

Zu meiner anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht gehört die Beratung vor oder nach einer Trennung zu Unterhaltsansprüchen von Eheleuten und Kindern, zu Fragen des Umgangs mit den Kindern und des Sorgerechts, zu Hausrat, Zugewinn, Versorgungsausgleich sowie der Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums, z.B. des Hauses, und gemeinsamer Schulden.

Es können Gespräche mit der Gegenseite geführt werden, wenn das sinnvoll scheint. Bei Trennungen mit grösserem Regelungsbedarf, meistens bei gemeinsamem Immobilienbesitz, wird ein Trennungsvertrag gefertigt, der notariell
beurkundet werden muss.

Die Tätigkeit vor Gericht umfasst die Vertretung im Scheidungsverfahren und in anderen familiengerichtlichen Verfahren, z.B. zur Regelung von Unterhaltsansprüchen oder des Sorgerechts oder Umgangs.

Zu den Kosten können Sie sich unter diesem Link informieren.